Das neue Berggesetz: Was Sie wissen müssen
Das neue Berggesetz: Was Sie wissen müssen
Mit dem neuen Berggesetz ist es nun in bestimmten Regionen Frankreichs Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Das Gesetz tritt am 1. November 2019 in Kraft und gilt für alle vier Spielzeiten. Sein Zweck besteht darin, Berggebiete zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.
In den Regionen, die der Wintersaison (Dezember-März) entsprechen, besteht Winterreifenpflicht. In schneereichen Gebieten (in der Regel zwischen 800 und 2000 m) besteht Winterreifenpflicht.
Das Berggesetz gilt für Autos, Transporter, Wohnmobile und Motorräder. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind nicht betroffen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz wird ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro verhängt.
Ziel des Loi Montagne 2 ist es, die französischen Berggebiete zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Regionen zu fördern. Es betrifft folgende Abteilungen:
Der Zweck des Berggesetzes 2 besteht darin, die Bergregionen Frankreichs zu schützen und die nachhaltige Entwicklung dieser Regionen zu fördern. Es betrifft die folgenden Departements: Hautes-Alpes, Ain, Isère, Savoie und Haute-Savoie. Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 31. März, was den vier Jahreszeiten in den Bergregionen Frankreichs entspricht. Dieses Gesetz wurde zum Schutz der Bergregionen Frankreichs durch die Förderung der nachhaltigen Entwicklung dieser Regionen erlassen.
Reichen Winterreifen?
Wenn die Temperatur unter dem Gefrierpunkt sinkt und der Schnee fällt, fragen sich viele Autofahrer, ob sie ihr Auto mit Winterreifen ausstatten sollten. In Frankreich besteht keine Winterreifenpflicht, in manchen Gebieten wird der Besitz von vier Winterreifen jedoch empfohlen oder ist sogar Pflicht.
Winterreifen bieten besseren Schutz vor Kälte, Eis und Schnee. Sie sollen für besseren Halt auf vereisten und verschneiten Straßen sorgen. Winterreifen sind im Allgemeinen breiter als Sommerreifen, wodurch sie Schnee und Eis besser verteilen können.
Wenn Sie in einem Gebiet fahren, in dem Winterreifen Pflicht sind, müssen diese mindestens eine Woche vor Ablauf der Frist montiert werden. Dieses Datum entspricht normalerweise der ersten Novemberwoche. Wenn Sie in einer Gegend fahren, in der Winterreifen empfohlen werden, sollten Sie diese aufziehen, wenn die Wetterbedingungen es erfordern.